Beratung

Wir besuchen Sie zu Hause, um den individuellen Betreuungsbedarf gemeinsam mit Ihnen bereits vor der Vermittlung einer passenden Betreuungsfachkraft zu besprechen. Außerdem beraten wir Sie in Sachen Pflegegeld und Zuschüsse und unterstützen Sie dabei, diese Leistungen zu beantragen.


Vermittlung

Unsere Alltagsbegleiter haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sie zuhause, unterwegs oder wo immer Sie es sich wünschen nach Ihren Anforderungen zu betreuen oder zu versorgen. Diese Verantwortung lebt von dem Engagement eines jeden einzelnen Alltagsbegleiters. Unser Team besteht aus erfahrenen Betreuungsfachkräften, die alle eine entsprechende Qualifikation zum Alltagsbegleiter nach § 45b SGB XI absolviert haben uns sich regelmäßig weiterbilden. Unsere Alltagsbegleiter zeichnen sich durch Fachwissen, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl aus, damit Sie auf liebevolle und souveräne Unterstützung vertrauen können.


Betreuung

Wir bieten Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege und haushaltsnahe Dienstleistungen für hilfebedürftige Menschen mit Pflegegrad I bis V an.


Betreuungs- und Entlastungsdienstleistungen

Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Angesichts eigener, beruflicher und familiärer Verpflichtungen gelangen Angehörige bei der Betreuung schnell selbst an die Grenzen der Belastbarkeit. Unsere geschulten Betreuungsfachkräfte helfen Ihnen, die Alltagsanforderungen zu bewältigen und entlasten damit Ihre Angehörigen von der alltäglichen Betreuung. So sind sie gut versorgt und Ihre Angehörigen können neue Kraft tanken.

Um Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen zu können muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

 

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens dem Pflegegrad 1 zugeordnet sein.Ist dieser Punkte erfüllt, so steht Ihnen eine Kostenübernahme der Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch die Pflegekasse zu. Sie erhalten pro Monat 125 Euro. Wird der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat nicht ausgeschöpft, kann der Restbetrag innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch ins neue Kalenderhalbjahr übertragen werden. Am 30. Juni des Folgejahres verfällt der Restbetrag dann.

Verhinderungspflege

Ist ein pflegender Angehöriger wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Betreuung verhindert, springen wir für ihn ein.

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sein.
  • Die pflegebedürftige Person muss vorher bereits mindestens 6 Monate häusliche Pflege erhalten haben.Sind diese beiden Punkte erfüllt, so steht Ihnen eine Kostenübernahme der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse zu. Sie erhalten pro Kalenderjahr insgesamt 1.612 Euro für eine notwendige Ersatzbetreuung. Dabei kann bis zu 50 % der finanziellen Ansprüche einer Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch stehen zusätzliche 806 Euro zur Verfügung, die ein Aufstocken des Verhinderungspflegebetrags auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr ermöglichen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Aufrechterhaltung Ihres Haushaltes. Dabei unterstützen wir Sie bei der alltäglichen Haushaltsführung und sorgen für eine saubere Umgebung.


Abrechnung

Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:

Die Leistung muss durch Sie zunächst vorfinanziert werden. Sie erhalten aber von Ihrer Pflegekasse eine Erstattung der Kosten, nachdem Sie unsere Rechnung eingereicht habe. Als Vertragspartner können wir als anerkannter Betreuungsfachdienst auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Dafür müssen Sie lediglich eine Abtretungserklärung ausfüllen.