Wir springen ein,
wenn die Mutter ihren Haushalt nicht selbst versorgen kann,
z.B. beiKrankenhausaufenthalten, Kurmaßnahmen,
Geburt eines Kindes oder Schwangerschaftsbeschwerden,
akuter Erkrankung und vieles mehr . . . .
Durch unsere Rahmenverträge mit den Krankenkassen,
bzw. Sozialleistungsträgern können wir mit ihrer Krankenkasse
abrechnen, sobald uns eine Genehmigung vorliegt.