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Steueränderung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Seit 1. Januar 2009 können Steuerpflichtige (egal ob Mieter oder Eigentümer)
20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflege-
leistungen) jährlich bis max. EUR 4.000,- von der Steuer absetzen.
(Beispiel:Kosten für Einsatz des HWF EUR 20.000,- davon 20% = EUR 4.000,-
= direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar.
Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung über Bank.

Nicht unter die Regelung fallen Dienstleistungen in Verbindung mit
Lieferung von Waren, also Catering-Leistungen.

Einzelheiten sehr gut zu finden und erklärt unter Googlesuche
Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen"
oder direkt unter www.finanztip.de

 


Hauswirtschaftlicher
Fachservice Rottal-Inn n.e.V.

Feitshof 7
84332 Hebertsfelden
Tel. 08726 / 387
Fax 08726 / 969839
e-mail: gundelinde.buchner@web.de

Beratung:
Amt f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen (Sachgebiet Hauswirtschaft)
Lärchenweg 10
84347 Pfarrkirchen
Tel. 08561 / 3004130


Inhaltlich Verantwortliche und Vorsitzende HWF:

Wintersberger Brigitte, Fraundorf 16, 84335 Mitterskirchen
Hopfenwieser Inge, Holzapfel 55, 84332 Hebertsfelden
Stadler Margit, Feitshof 7, 84332 Hebertsfelden


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